Kurz und knapp

Arbeitnehmer und Selbständige qualifizierter Berufsgruppen können von einer 20 % Flat Tax profitieren.

Rentner zahlen deutlich weniger Steuern auf ihre Rente.

Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren können deutlich steuervergünstigt vereinnahmt werden.    

Bei Portugal denken vielleicht viele Menschen nur an Sonnenschein, Algarve und Portwein. Dass aber Portugal auch steuerlich sehr attraktiv sein könnte, dürfte noch immer ein Geheimtipp sein. Dabei ist dem spätestens schon seit 2009 so, als Portugal sein Einkommensteuergesetz änderte und das sogenannte Non-Habitual-Residence (NHR) Programm einführte.

Bisher erfreute sich das NHR-Programm vor allem bei den Franzosen großer Beliebtheit. Aber vielleicht werden auch die deutschsprachigen Nachbarn aufmerksamer.

Gerade im Zuge der staatlichen Restriktionen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, werden viele Menschen ins dauerhafte Home-Office gezwungen. Gleichzeitig bietet das aber auch eine Chance. Denn wer nun im dauerhaften Home-Office ist, merkt vielleicht spätestens jetzt, dass er gar keinen festen Arbeitsplatz mit Büro in Deutschland oder sonst wo auf der Welt braucht. Aber auch für Rentner mit guten Altersbezügen und vermögende Menschen ist Portugal ein guter Tipp.

Das wiederum führt einen zu der Frage: warum nicht einfach umziehen?

Am besten gleich dorthin, wo man für sein Geld mehr geboten bekommt und das Wetter auch noch passt. Und wenn man dann auch noch Steuern sparen kann, umso besser.

Also ab nach Portugal!

0 % Steuern zahlen in Portugal?

Das NHR-Programm gewährt tatsächlich erhebliche Steuervorteile. Wer aber frei im Netz recherchiert, kann leicht einer Fehlvorstellung unterliegen. Nämlich, dass man als Angestellter oder Selbständiger ausländische (also nichtportugiesische) Einkünfte komplett steuerfrei vereinnahmen könnte. Dem ist nicht so.

Hervorgerufen wird diese Fehlvorstellung durch (vermutlich sogar ganz absichtlich) vage gehaltene Artikel und Internetauftritte zum NHR-Programm im Netz. Ziel ist wohl, dass man mit der verlockenden Aussicht auf unerhörte Steuereinsparungen bereitwillig eine teure Erstberatung (ab 400 Euro) bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater bucht. Nach dieser Erstberatung stellt sich dann aber schnell die entsprechende Ernüchterung ein, oder man ist gar genau so schlau wie zuvor.

Weiterführende Unterstützung bei der eigentlichen Erlangung des NHR-Status wird einem natürlich auch nur bei Übernahme weiterer saftiger Honorarkosten gewährt.

Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist in der Regel auch einfach nicht wahr. Die Vorstellung innerhalb der EU könnte ein einfacher Angestellter oder Selbständiger seine Einkünfte komplett steuerfrei vereinnahmen, ist unrealistisch. Portugal steht schon lange von Brüssel unter Beschuss in dieser Sache, lässt sich aber glücklicherweise kaum beirren.

 

Wem bietet das NHR-Programm diese Vorteile?

Das NHR-Programm bietet Menschen mit Einkünften aus den folgenden Bereichen Vorteile:

  • nichtselbständige und selbständige Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Lizenzgebühren
  • Ruhestandsgelder

Persönliche Voraussetzung ist, dass man in den letzten 5 Jahren nicht in Portugal als ansässig galt. Deine Nationalität derweil ist völlig egal. So können selbstverständlich auch portugiesische Staatsbürger das NHR-Programm zu ihrem Vorteil nutzen: Portugiesen, die etwa im Ausland ausgebildet wurden, studiert oder schon gearbeitet haben oder auch ihren Ruhestand genießen möchten können mit einem klaren Steuervorteil in ihre Heimat zurückkehren.

 

Die einzelnen Einkunftsarten

In welchem Ausmaß Du vom NHR-Steuerregime profitieren kannst, hängt zunächst davon ab aus welchen Einkunftsarten sich Dein zu versteuerndes Einkommen zusammensetzt. Außerdem ist auch wichtig, ob diese Einkünfte aus inländischen (portugiesischen) oder ausländischen (nichtportugiesischen) Quellen stammen. Bezieht man ausländische Einkünfte, muss man sich noch mit den Regelungen des jeweiligen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auseinandersetzen.

Der Einfachheit halber setzen wir uns im Folgenden hauptsächlich mit dem DBA zwischen Deutschland und Portugal auseinander.


Nichtselbständige und selbständige Arbeit

Gutverdienende Arbeitnehmer und Selbständige können in Portugal von deutlichen Steuererleichterungenprofitieren, wenn ihre Tätigkeit vom portugiesischen Staat als „von hoher Wertschöpfung“ angesehen wird. Dies gilt u.a. für:

  • ITler / Informatiker
  • leitende Angestellte
  • Architekten und Bauingenieure
  • Facharbeiter/Handwerker im Rahmen des Bauwesens, Montage und Installation
  • Naturwissenschaftler
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychologen
  • Schriftsteller, Journalisten
  • Künstler
    etc.

Hier findest Du einen Link mit der kompletten Liste der Berufsfelder.

Eine detaillierte Aufschlüsselung des jeweiligen Berufsfeldes ist in der Classificação Portuguesa das Profissões (CPP) zu finden. Spätestens hier wirst Du sicher erkennen können, ob Deine Tätigkeit von steuerlichen Vergünstigungen profitieren kann.

  • Einkünfte aus portugiesischen Quellen

    Die Ausübung Deiner Arbeit erfolgt in Portugal und Du beziehst Deine entsprechenden Einkünfte aus portugiesischen Quellen. Hier ist der Fall klar: Das Besteuerungsrecht liegt allein bei Portugal. Und Portugal besteuert Dein resultierendes Einkommen nur mit einer 20 % Flat-Tax.

    Einkünfte aus portugiesischen Quellen liegen übrigens auch vor, wenn Du zwar bei einem ausländischen Arbeitgeber angestellt bist, Dein Lohn aber von einer Betriebsstätte in Portugal getragen wird.
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen

    Die Ausübung Deiner Arbeit erfolgt wieder in Portugal, Deine Einkünfte stammen aber aus ausländischen Quellen, z. B. von einem Arbeitgeber oder Kunden in Deutschland.

    Das DBA bestimmt aber auch für diesen Fall, dass das Besteuerungsrecht allein bei Portugal liegt (Art. 14 Abs. 1 S. 1 und Art. 15 Abs. 1 S. 1 DBA). Auch hier besteuert Portugal Dein resultierendes Einkommen also nur mit einer 20 % Flat Tax. Wenn man bedenkt, dass man in Deutschland als Single schon mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.500 EUR bereits einen Durchschnittssteuersatz von 20 % zahlt und dieser natürlich noch kräftig steigen kann, ist das schonmal gar nicht schlecht.

    Wie verhält es sich aber, wenn man seine Arbeit zumindest teilweise auch im Ausland ausüben will, z. B. in der deutschen Heimat? Vielleicht will man einfach regelmäßig Präsenz bei seinem deutschen Arbeitgeber zeigen, an Besprechungen persönlich teilnehmen oder wichtige Kunden in Deutschland besuchen.
  • Selbständige

    Du kommst gerne nach Deutschland zu Besuch, sei es um Familie, Freunde oder Kunden zu besuchen. Unter folgenden leicht erfüllbaren Voraussetzungen verbleibt das für Dich vergünstigte Besteuerungsrecht allein bei Portugal:

    Du verfügst über keine „feste Einrichtung“ zum Zwecke Deiner Arbeit in Deutschland und hältst Dich in Deutschland auch nicht 183 Tage oder länger pro Kalenderjahr auf (Art. 14 DBA).
  • Arbeitnehmer

    Wenn Du zuweilen Deine Arbeit in Deutschland ausübst, wirst Du in der Regel mit Deinem Lohn zumindest teilweise wieder in Deutschland einkommensteuerpflichtig werden (seltene Ausnahmen siehe Art. 15 Abs. 2 DBA).

    Es droht also eine Doppelbesteuerung. Diese wird aber nach den Regeln des Art. 24 DBA vermieden.  Demnach rechnet Portugal als Wohnsitzstaat die deutsche Einkommensteuer einfach auf Deine Steuerlast in Portugal an (Art. 24 Abs. 1 a) DBA). Im Ergebnis bleibt es also bei der für Dich vergünstigten 20 % Flat Tax.

 

Kapitalvermögen

Hierzu gehören etwa Einkünfte aus Gewinnanteilen (Dividenden), Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Kapitalbeteiligungen (z.B. Aktien) und Liquidationserlöse aus einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG). In Deutschland beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %.

Entstammen diese Kapitaleinkünfte portugiesischen Quellen, kommen die regulären portugiesische Steuersätze zum Tragen. In Portugal beträgt die Kapitalertragsteuer 28 %.

Interessant wird es erst für Dich, wenn diese Kapitaleinkünfte ausländischen Quellen entstammen. Denn diese Einkünfte sind in Portugal im Rahmen des NHR-Programms steuerfrei, sofern sie im Quellenstaat besteuert werden können. Aufschluss hierüber gibt hier wieder das DBA.

  • Dividenden können demnach nur noch mit maximal 15 % in Deutschland besteuert werden (Art. 10 Abs. 2 DBA). Und in Portugal sind sie im Rahmen des NHR-Programms eben für Dich steuerfrei. Das bedeutet im Ergebnis, dass Du 10 % weniger Kapitalertragsteuer  auf Dividenden zahlst.
  • Zinsen für Bankdarlehen jeder Art können in Deutschland nur mit 10 % besteuert werden (Art. 11 Abs. 2 DBA). Das bedeutet im Ergebnis, dass Du im Rahmen des NHR-Programms 15 % weniger Steuern auf Zinsen zahlst.
  • Veräußerungsgewinne aus Kapitalbeteiligungen werden allein im Wohnsitzstaat besteuert (Art. 13 Abs. 4 DBA). Der Steuersatz in Portugal beträgt hier ganze 28 % ungeachtet der Haltedauer.
  • Liquidationsgewinne stellen in der Regel Veräußerungsgewinne aus Kapitalbeteiligungen dar (siehe oben) und werden daher allein in Portugal mit 28 % besteuert. Zur Sicherheit sollte man sich aber bei seinem Wohnsitzfinanzamt erkundigen, ob die Liquidationsgewinne nicht als Dividenden angesehen werden. Dann profitiert man natürlich von dem niedrigen Steuersatz bei Dividenden.

 

Lizenzgebühren

Einkünfte aus Lizenzgebühren deutscher Quelle werden ausschließlich von Deutschland und pauschal zu niedrigen 10 % besteuert (Art. 12 DBA).

Kommen die Lizenzgebühren etwa aus Österreich oder der Schweiz können sie sogar nur mit 5 % besteuert werden.

 

Ruhestandsgelder

Betriebsrenten und Pensionen (Art. 18 DBA), sowie Renten aus der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung und aus Versorgungswerken für Freiberufler (Art. 22 DBA) können nur in Portugal besteuert werden.

Bis Anfang 2020 waren diese in Portugal grundsätzlich von der Besteuerung befreit. Am 01.04.2020 wurde eine Flat Tax von 10 % eingeführt.

Diese neue Rechtslage erscheint auf den ersten Blick als eine Verschlechterung, kann aber je nach Rentenart tatsächlich sogar eine Verbesserung zur alten Rechtslage für Dich bedeuten:

  • Betriebsrenten und Pensionen konnten nach alter Rechtslage im Rahmen des NHR-Programms tatsächlich komplett steuerfrei ausgezahlt werden. Das ist jetzt vorbei mit der neu eingeführten Flat Tax von 10 %. Dieser immer noch recht niedrige Steuersatz kann für Zuzügler aber natürlich immer noch einen Vorteil darstellen.
  • Hinsichtlich der Rente aus der Deutschen Rentenversicherung kam es aber nach der alten Rechtslage zu einem Rückfall der Besteuerung an Deutschland, weil Portugal auf eine Besteuerung verzichtete. Die Besteuerung dieser Rente in Deutschland bedeutete nicht selten eine deutlich höhere Steuerlast als die kürzlich eingeführten 10 %. Für Ruheständler mit kräftigen Rentenansprüchen gegen die Deutsche Rentenversicherung stellt die neue Rechtslage also eine eindeutige Verbesserung dar.
  • Aus dem gleichen Grund dürfen sich auch Freiberufler freuen. Freiberufler sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte etc. (siehe Aufzählung in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Auch hier kam es bisher zu einem Rückfall der Besteuerung an den deutschen Staat. Ab sofort zahlen diese Freiberufler unter dem NHR-Status ebenfalls nur die 10 % an Steuern in Portugal. Deutschland steht kein Besteuerungsrecht mehr zu. Wer als Freiberufler also kräftig in seine Versorgungswerke (und evtl. noch in die Deutsche Rentenversicherung) eingezahlt hat, kann nun seine Rente steuerlich vergünstigt ausgezahlt bekommen. Das Gleiche gilt auch für Selbständige, die freiwillig (vereinzelt auch verpflichtend) in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Auch Österreicher, Schweizer und andere können hier von dem NHR-Regime profitieren. Zur Sicherheit ist aber immer eine genaue Kontrolle des jeweiligen DBA vorzunehmen.

Fazit
Als Steueroase in der EU kann man Portugal wohl nicht bezeichnen. Wem es darum geht möglichst wenig Steuern zu zahlen, dem sind eher andere Länder anzuraten. [Dazu mehr in weiteren Beiträgen]

Wen es aber ohnehin nach Portugal zieht, der kann natürlich von attraktiven steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Im Ergebnis bietet sich das NHR-Programm vor allem für gutverdienende Arbeitnehmer und Selbständige der qualifizierten Berufsgruppen sowie für Rentner an.


Fragen kannst Du gerne unten im Kommentarbereich hinterlassen. Für weitergehende konkrete Hilfe kannst Du Dich natürlich auch direkt an mich wenden.

5 Replies to “NHR in Portugal – Steueroase in der EU?

  1. Vielen Dank an den Autor für diesen verständlichen, aufschlussreichen Bericht. Jetzt bin ich um einiges schlauer und fühle mich vorbereitet, nach Portugal auszuwandern.
    Weiter so!

  2. Herzlichen Dank für diesen neutralen,differenzierten Artikel. Insbesondere der Hinweis auf die vermeintlich tollen ( meint: teuren ) Berater im Netz hat mir gefallen.
    Ich weiss, dass der Autor auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung steht.
    Danke dafür.
    Angelika

  3. Vielen Dank für diesen sehr informativen und auch für Laien leicht verständlichen Artikel. Ich habe mich mit dem Thema NHR und ausländische Einkünfte in Portugal selbst intensiv beschäftigt, weil ich in Erwägung ziehe meinen Wohnsitz nach Portugal zu verlegen. Leider finden sich im Netz nur unvollständige und teilweise widersprüchliche Informationen zu diesem Thema. Einige Rechtsanwälte bieten zwar Beratungen an, lassen sich ihre Dienste aber teuer bezahlen und liefern Auskünfte, die am Ende nur mehr Fragen aufwerfen.
    Durch einen glücklichen Zufall bin ich auf Robert gestossen, der meine Fragen sehr präzise (mit Verweis auf die entsprechenden Gesetzestexte) und verständlich beantworten konnte. Vielen Dank dafür!
    Ich kann Robert uneingeschränkt empfehlen und kann jedem, der Fragen zu dem Thema hat, sehr ans Herz legen sich von Robert beraten zu lassen.

  4. Guten Tag,

    ich habe eine Frage, dieses NHR wurde 2009 eingeführt und läuft auf unbestimmte Zeit?

    Leider konnte ich nichts zu Mieteinnahmen finden, welche ich in Deutschland erziele, sind die weiter Steuerfrei?

    Vielen Dank

    Freundlicher Gruß

    Ralf Sorge

    1. Hallo Ralf,

      Das NHR Regime an sich läuft auf unbestimmte Zeit, derzeit ist auch keine Rücknahme in Sicht. Die Vergünstigungen werden dem Einzelnen für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.

      Die Mieteinkünfte aus Deutschland sind zwar in Portugal vollkommen steuerfrei, aber nur weil sie vollständig in Deutschland besteuert werden (trotz Ansässigkeit in Portugal).

      Viele Grüße
      Robert

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