In Teil I habe ich Dir die zwei maßgeblichen KFZ-Steuerarten in Portugal erklärt. Hier nun findest Du einen praktischen Leitfaden zur Legalisierung Deines nach Portugal überführten KFZ bei gleichzeitiger Befreiung von der portugiesischen Zulassungssteuer ISV. Diese kann Dich ansonsten gut und gerne  mehrere tausend Euro kosten.

Wer seinen Wohnsitz in Portugal hat oder 185 Tage oder mehr pro Jahr in Portugal verbringt und hierbei ein eigenes KFZ in Portugal fahren möchte, muss dieses auch in Portugal ordentlich anmelden bzw. legalisieren.

Die Vorraussetzungen sind:

  • das KFZ muss im Herkunftsland des Eigentümers (also dort wo er gemeldet war) oder in einem Land erworben worden sein, in dem der Eigentümer zuvor steuerpflichtig war.
  • man muss mindestens 6 Monate Eigentümer des KFZ sein.
  • der Antrag auf Befreiung muss binnen 12 Monaten nach Wohnsitzverlagerung nach Portugal gestellt werden.
  • man kann nur ein jeweils ein PKW oder ein Motorrad alle 10 Jahre steuerfrei einführen.

Welche Unterlagen werden von Dir benötigt?

  • ausgefüllter Antrag auf Befreiung von der Zulassungssteuer (Mod. 1460.1)
  • ausgefülltes Formular Mod. 9
  • CoC-Dokument (Certificate of Conformity) des KFZ
  • Zulassungsbescheinigung I u. II (auch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt)
  • evtl. Bestätigung der Motornummer durch port. Sachverständigen
  • Kaufvertrag über das KFZ
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Nachweis der portugiesischen Steueridentifikationsnummer (NIF)
  • Meldebestätigung und Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts im Herkunftsland (z.B. Deutschland)
  • Meldebestätigung der neuen portugiesischen Gemeinde
  • Verbrauchsrechnungen aus dem Herkunftsland, z.B. für Wasser, Strom etc.
  • Declaração Aduaneira de Veículos (DAV) [online auszufüllen]

Bitte führe sicherheitshalber möglichst alle hier aufgeführten Unterlagen beim Besuch jeder Stelle stets mit Dir. Dies gilt ebenfalls für alle von den portugiesischen Stellen ausgehändigten und ergänzten Unterlagen. Erstelle von allen Unterlagen zur Sicherheit immer mehrere Fotokopien.

Der Ablauf ist wie folgt:

I. CITV (portugiesischer TÜV)
Der erste Schritt führt zum örtlich zuständigen Centro de Inspeção Técnica de Veículos (CITV). Dort muss die Straußentauglichkeit des KFZ nach portugiesischem Recht überprüft werden. Hierzu ist ein Termin erforderlich, den Du am besten schon vor der Einreise nach Portugal vereinbarst.

Neben allen weiteren Unterlagen ist hier insbesondere das ausgefüllte Formular Mod. 9 mitzunehmen. Frag auch nach, ob im Rahmen der Inspektion noch die Motornummer Deines KFZ bestätigt wird.

Ein PKW, das vier Jahre oder älter ist, muss alle zwei Jahre erneut zur Inspektion. Wenn es acht Jahre oder älter ist, muss es jedes Jahr zur Inspektion.

II. IMT (Zulassungsstelle)
Der zweite Schritt führt Dich zum örtlich zuständigen Instituto da Mobilidade e dos Transportes (IMT). Diese Behörde ist zuständig für die Zulassung von KFZ sowie für die Erteilung von Kennzeichen. Führe hier unbedingt auch die bereits von dem CITV ausgehändigten Dokumente mit, z. B. die Formulare Mod. 112 und Mod. 80 (gelbe und grüne Zertifikate, die Du nach bestandener Fahrzeuginspektion erhältst).

III. Autoridade Tributária e Aduaneira / Alfândega (Zollamt)
Als nächstes geht es zum Zollamt. Das Zollamt ist zuständig für die Erhebung der einmaligen Zulassungssteuer (ISV). Die Anmeldung beim Zollamt wird Declaração Aduaneira de Veículo (DAV) genannt und erfolgt zunächst rein online. Hierzu muss man bereits über ein bestehendes Online-Konto beim portugiesischen Finanzamt verfügen. Fülle die DAV im Online-Konto aus, und lade die geforderten Dokumente als Scans hoch.

Nimm die Anmeldung binnen der ersten 20 Werktage vor, in denen sich das KFZ in Portugal befindet, um eventuelle Zollstrafen zu vermeiden. Du erhältst eine Prüfnummer (bitte notieren) und einen vorläufigen Ausweis, der bei Fahrten im KFZ dabei sein muss, bis Du die endgültigen Fahrzeugpapiere bekommst.

Danach musst Du persönlich zum örtlich zuständigen Zollamt Deines Wohnsitzes. Dort gibst Du den eigentlichen Antrag auf Befreiung von der Zulassungssteuer (Mod. 1460.1) ab. Diesen kannst Du natürlich auch vor Ort mit Hilfe der Sachbearbeiter ausfüllen.

Zusätzlich werden die von Dir hochgeladenen Dokumente noch einmal gegengeprüft. Außerdem musst Du schriftlich versichern, dass Du Dein KFZ für einen Zeitraum von 12 Monaten weder verleihen noch verkaufen wirst.

Nach einer Wartezeit von ca. vier Wochen kriegst Du das Kennzeichen Deines KFZ zugewiesen. (Über den Stand des Verfahrens kannst Du Dich in Deinem Online-Konto beim Finanzamt auf dem Laufenden halten.) Nun musst Du das Kennzeichen auf Nummernschilder prägen lassen und eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen.

IV. Instituto dos Registos e do Notariado (Notar für KfZ)
Zum Schluss musst Du innerhalb von 60 Tagen zum örtlich zuständigen Instituto dos Registos e do Notariado. Das ist ein Notariat, welches das Eigentum an Deinem KFZ beglaubigt.
Die endgültigen portugiesischen Fahrzeugpapiere wirst Du dann binnen ein bis zwei Wochen per Post erhalten.


Kosten

  • TÜV: ca. 80,00 EUR (bei Erstzulassung, danach ca. 30,00 EUR)
  • IMT: ca. 45,00 EUR
  • Nummernschilder: ca. 20,00 EUR
  • Instituto dos Registos e do Notariado: ca. 50,00 EUR

Für den Zulassungsprozess kannst Du auch eine Agentur engagieren. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 400,00 EUR.
Die Antragstellung auf Befreiung von der Zulassungssteuer muss persönlich oder mithilfe eines Vertreters vorgenommen werden.

Das war es nun im Wesentlichen zum Thema KFZ-Steuern in Portugal.

Fragen kannst Du gerne im Kommentarbereich hinterlassen. Für weitergehende konkrete Hilfe kannst Du Dich natürlich auch direkt an mich wenden.

4 Replies to “KFZ Steuern in Portugal – Teil II

  1. Vielen Dank für die hilfreichen Infos hier. Ich stell die Frage hier nochmal, weil es ja konkret um die ISV geht. Wie bekomme ich ein CoC für einen alten VW T3, den ich als Umzugsgut nach Portugal mitnehmen will. Von VW gibt es für Baujahre vor 1996 ja gar keine Homologisierung. Und gilt es nach wie vor, dass man 12 Monate im Herkunftsland GEMELDET gewesen sein muss? Oder reicht der Aufenthalt mit Nachweisen (dt. KV, dt. Hundehaftpflicht, dt. Handyvertrag …)? Vielen Dank schon mal für deine Antwort
    Viele Grüße
    Jasmin

    1. Hallo Jasmin,

      ein richtiges CoC wirst Du für dieses Auto wahrscheinlich nicht mehr bekommen. Mein Rat wäre daher Dich mit dem portugiesischen Centro de Inspeção Técnica de Veículos (CITV) und dem Instituto da Mobilidade e dos Transportes (IMT) in Verbindung zu setzen. Der CITV wird wahrscheinlich eine das CoC ersetzende Inspektion durchführen können.

      Und gilt es nach wie vor, dass man 12 Monate im Herkunftsland GEMELDET gewesen sein muss?

      Nein. Es reicht aus, wenn Du in dem Land, in dem Du das Auto erworben hast, steuerpflichtig bist bzw. vor Deinem Umzug nach Portugal gewesen bist. Steuerpflichtig wird man auch schon über den gewöhnlichen Aufenthalt. Dieser Fall liegt wohl bei Dir vor. In diesem Fall werden auch ganz normale Steuerbescheide ausreichen. Auf solche Details wie dt. KV, dt. Hundehaftpflicht, dt. Handyvertrag wirst Du nicht zurückgreifen müssen.

      Gruß
      Robert

      1. Hi, Robert, vielen Dank für deine Infos. Bzgl. Aufenthalt : Wohnsitz meine ich aber gesehen zu haben, dass bei der KFZ-Ummeldung in Pt die An- und Abmeldebescheinigung des Ursprungslandes, in diesem Fall Dt., verlangt wird. Daher meine Frage, ob es da Probleme gibt, wenn ich hier nicht gemeldet war. Hier übrigens ein Link auf eine wirklich hilfreiche Seite bzgl. KFZ-Steuern in Pt. Da hat sich Jemand die Mühe gemacht, das ins Englische zu übersetzen. Auf der Seite findet sich auch ein Link zu Erläuterungen, wie die KFZ-Einfuhr ohne CoC abläuft. Vielleicht ja auch für andere hier hilfreich ;O)
        https://impostosobreveiculos.info/english/portuguese-taxes-on-cars/

        1. Nein, Probleme wird es nicht geben. Als Abmeldebescheinigung kannst Du in jedem Fall einfach die letzte Dir zur Verfügung stehende angeben. Davon abgesehen reicht es wie gesagt aus, in dem Land in dem man das Auto erworben hat, vorher steuerpflichtig gewesen zu sein.

          Ja, die Webseite ist super. Der Betreiber ist auch sehr aufmerksam und pflegt die Seite und den Kommentarbereich sehr gut. Ein CoC ist nicht zwingend, macht aber den Prozess einfacher.

          Gruß
          Robert

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