Kurz und knapp

  • Onlyfans und ähnliche Plattformen bieten eine gute Möglichkeit Deinen Content unmittelbar zu monetarisieren
  • wer auf einen Wohnsitz in Deutschlans nicht verzichten will, hat es als Freiberufler hier einfacher (keine Gewerbesteuer, kaum Buchhaltung)
  • Die Verbindung aus Content Creator und dem Lebensstil eines Digitalen Nomaden ist finanziell besonders empfehlenswert

In diesem Artikel richtet unser Schutzpatron São Malandrão seine gütigen Augen auf ein sehr spannendes Thema: das Monetarisieren von Social Media Content.

Monetarisieren bedeutet in diesem Zusammenhang ganz einfach ausgedrückt, dass man seinen Content zu Geld macht.

Bei Social Media denken wir als erstes an Instagram, Facebook, Twitter, YouTube und viele weitere. Diese Plattformen sind hauptsächlich werbefinanziert. Sie finanzieren sich also, indem sie Werbung schalten. Ihre User zahlen derweil meistens nichts an die Plattformen.

Ebenso zahlen User als Follower nichts an ihren jeweiligen Content Creator. Das Monetarisieren Deines Contents funktioniert hier also auch nur mittelbar über die Werbetreibenden (z.B. via Sponsoring, Affiliate Marketing).

Daneben gibt es aber auch noch eine Fülle weiterer Social Media Plattformen, die das unmittelbare Monetarisieren des eigenen Contents möglich machen und unterstützen. Diese Plattformen sind hauptsächlich user- und nicht werbefinanziert. Eine der größten und populärsten Plattformen ist hier sicherlich Onlyfans.com. Sie ist so beliebt wie nie und gewinnt noch stetig an Popularität hinzu. So gründen viele auch bereits bei Instagram erfolgreiche Influencer und Content Creator parallel nun Kanäle bei Onlyfans, da sie es bevorzugen ihren Content lieber unmittelbar zu monetarisieren.

Sehr beliebt ist Onlyfans etwa bei Fitnesstrainern und –Models, Musikern und sonstigen Künstlern. Ein sehr starkes Segment bilden auch die sexuellen Inhalte. Wobei man hier vielleicht einfach besser von sexualisierten Inhalten spricht, denn explizite sexuelle Handlungen oder auch nur Nacktheit sind längst nicht notwendig, um in diesem Segment Erfolg zu haben (man denke nur an das erstaunlich populäre Feld der FinDoms).

Insbesondere Frauen treten in diesem Segment als Content Creator auf, aber auch (schwule / gay for pay) Männer können sich über ein zahlungskräftiges Publikum freuen. In Anlehnung an die sog. Influencer werden Content Creator dieser Art auch schon Intimfluencer genannt.

Insgesamt passt diese Erscheinung auch extrem in den Zeitgeist. Die Digitalisierung schreitet ohnehin in allen Lebensbereichen voran. Zusammen mit den staatlichen Restriktionen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beschleunigt sich dieser Prozess nur umso mehr. Die persönliche Interaktion mit den Mitmenschen nimmt ab. Konsequenterweise verlagert sich daher auch die Sexualität immer mehr in den Digitalen Raum. Herkömmliche Pornos lassen hier aber die zwischenmenschliche Intimität vermissen, nach dem sich jeder Mensch sehnt. Und genau hier setzen eben Plattformen wie Onlyfans an, indem sie diesen persönlichen Faktor bedienen.

Ein aktueller Podcast im SPIEGEL geht diesem hochinteressanten Phänomen näher auf den Grund. Hier kannst Du den persönlichen Bericht der erfolgreichen deutschen Content Creatorin Bonny Lang anhören.

Geld verdienen auf Onlyfans
Sich selbst beschreibt Onlyfans als

Social Media Website, die es Usern ermöglicht Bilder und Videos in ihr Profil hochzuladen, einen monatlichen Abopreis zu bestimmen und mit den jeweiligen Abonnenten („Fans“) Geld zu verdienen“ (Nr. 1.1 AGB)“

Daneben gibt es noch die Möglichkeit seinen Abonnenten gegen eine gesonderte Gebühr den Zugang zu einzelnen Inhalten oder auch persönlichen Kontakt (z.B. chatten) zu gewähren (Nr. 2.1 AGB).

Außerdem können Abonnenten ihrem jeweiligen Content Creator sogar Trinkgelder zahlen. Viele Creator stellen ihr Abonnement selbst kostenlos zur Verfügung, und verdienen allein durch die gesonderten Gebühren und Trinkgelder.

Von allen Einkünften, die ein Creator generiert, behält Onlyfans 20 % ein (Nr. 4.1 AGB).

So oder sehr ähnlich funktionieren auch eine Fülle anderer Social Media Websites (Loyalfans, Clips4Sale, Iwantclips und und und).

Was ist steuerlich zu beachten?
Soweit, so einfach. Das Geld verdienen über Onlyfans oder andere Plattformen soll möglichst reibungslos gelingen und nicht zu einem bösen Erwachen führen, wenn sich das Finanzamt meldet. Hierzu sollte man sich über die Steuern im Klaren sein.

Fester Wohnsitz
Du lebst in Deutschland (oder in einem anderen Land) und bist hier auch ganz normal mit Wohnsitz gemeldet. Deine Arbeit, nämlich das Erstellen, Veröffentlichen und zugänglich machen von Inhalten, erledigst Du hauptsächlich von Zuhause aus.

  • Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?
    Ein Gewerbe muss man natürlich nur anmelden, wenn man auch ein Gewerbe betreibt. Nicht jede selbstständige Tätigkeit stellt aber ein Gewerbe dar.

    „Ein Gewerbe ist jede selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und keine freiberufliche Tätigkeit darstellt.“

    Bis auf die letzte Voraussetzung sind alle zweifellos zu bejahen. Vielleicht übst Du aber gerade eine freiberufliche Tätigkeit aus. Was alles eine freiberufliche Tätigkeit darstellt, ist katalogmäßig in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG definiert:

    „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

    Gleich zu Anfang ist hier die künstlerische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeit exemplarisch aufgeführt. Bist Du also etwa Musiker oder sonstiger Künstler, Online-Coach für Fitness, Ernährungsberater, Sprachlehrer etc., hast Du durchaus gute Aussichten als Freiberufler vom Finanzamt anerkannt zu werden. Allerdings ist die Abgrenzung zum Gewerbe oft nicht leicht vorzunehmen und stets von den Umständen Deines Einzelfalls abhängig. Über die Anerkennung entscheidet letztendlich Dein zuständiges Finanzamt.

 

Mein Ratschlag:

Lies Dir den § 18 Abs. 1 Nr. ! EStG genau durch. Falls Deine Tätigkeit einer der dort aufgeführten Tätigkeiten entsprechen könnte, dann melde Dich auch entsprechend beim Finanzamt an. Gerade in Zweifelsfällen solltest Du gut vorbereitet Deine freiberufliche Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt darlegen und verteidigen. Das Finanzamt genießt hierbei einen Ermessensspielraum und kann von Einzelfall zu Einzelfall anders entscheiden. Es lohnt sich durchaus hartnäckig zu bleiben.

Gehst Du dann als Freiberufler durch, musst Du auch kein Gewerbe anmelden. Dies bringt weitere Vorteile mit sich, wie z.B:

    • Du musst keine Gewerbesteuer zahlen
    • Keine Pflicht zur bilanziellen Buchhaltung, es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (einfache Buchhaltung)
    • keine Zwangsmitgliedschaft in Handelskammern

Willst Du aber hauptsächlich im sexualisierten Bereich als Content Creator tätig sein, dann erscheint eine Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit wenig erfolgversprechend. Da du in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet bist und Deine Tätigkeit hauptsächlich von Zuhause ausübst, musst Du Deine Tätigkeit ganz normal als Gewerbe bei der zuständigen Behörde (oft Gemeindeamt) anmelden.

  • Umsatzsteuer

    Vorneweg: Seit neuestem kümmert sich Onlyfans um den Einbehalt und die Abfuhr der Umsatzsteuer. Das ist insgesamt positiv zu bewerten, da es Dir einigen Aufwand abnimmt. Das ist insbesondere vorteilhaft, wenn Du gerade erst mit Deinem Business beginnen willst. Du kannst diesen Umsatzsteuer-Teil also überspringen und später bei Bedarf wieder zurückkommen. Wenn Du aber auf anderen Plattformen tätig bist oder gar in Eigenregie eine Webseite/Blog betreibst und die eingehenden Zahlungen eigenständig abwickeln musst, dann könnten die folgenden Ausführungen für Dich hilfreich sein.

    Die Umsatzsteuer bereitet vielen Selbständigen Kopfzerbrechen, vor allem wenn es um grenzüberschreitende Sachverhalte geht. Gerade bei reinen Online Tätigkeiten wie Onlyfans kann es oft vorkommen, dass der Content Creator in einem Land und der Kunde in einem anderen Land sitzt. Dann stellen sich oft Fragen wie: Wo ist die Umsatzsteuer zu entrichten? Wer muss die Umsatzsteuer entrichten? Wird eine Umsatzsteuer überhaupt erhoben?

    Der Gesetzgeber macht es einem wahrlich nicht leicht, aber am Ende ist auch das kein Hexenwerk. Für Klarheit sollte man zunächst für folgende nicht allzu schwere Überlegungen für sich selbst anstellen:

  • Welche Art von Leistungen biete ich an?
    Eine Leistung ist jede Lieferung und sonstige Leistung, die ein Selbständiger im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausführt (vgl. § 1 Abs. 1 UStG). Eine Lieferung setzt immer einen physischen Gegenstand voraus. Und jede Leistung, die keine Lieferung darstellt, ist eine sonstige Leistung. Bei Social Media Plattformen bewegen wir uns fernab von physischen Gegenständen im Digitalen Raum. Deine Leistungen hier gelten also als sonstige Leistung.
  • Wer sind meine Kunden? Unternehmen oder Privatkunden?
    Deine Kunden als Social Media Creator auf Plattformen wie Onlyfans werden in aller Regel Privatkunden sein. Ihr steht also in einem sog. Business to Costumer (B2C) Verhältnis. Damit ist auch bereits klar, dass etwaige Umsatzsteuern von Dir abzuführen sind. Privatkunden müssen niemals Umsatzsteuer abzuführen. Sie zahlen zwar den entsprechenden Betrag vorab an Dich, aber abführen musst Du den Betrag als Umsatzsteuer.
  • Wo führe ich meine Leistungen aus?
    Die zwei ersten Überlegungen waren gewissermaßen die Vorarbeit, um die letzte entscheidende Überlegung korrekt durchzuführen. Denn wo Du Deine Leistung ausführst, entscheidet letztendlich auch darüber, wo Du etwaige Umsatzsteuern entrichten musst. Normalfall ist, dass ein selbständiger Unternehmer seine sonstigen Leistungen an dem Ort ausführt, von dem aus er sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 1 UStG). Das wäre für Dich Deutschland. Auf Social Media Plattformen wie Onlyfans lädst Du von Dir vorgefertigtes Bild- und Videomaterial auf Deinen Kanal hoch. Deine eigentliche Leistung an Deinen Abonnenten besteht aber hier darin, Ihnen Zugang zu Deinem Kanal zu gewähren. Das Gewähren des Zugangs selbst verläuft hingegen automatisiert via Internet, also ohne eine wesentliche Beteiligung durch Dich: User zahlen an Dich den Abo-Preis und kriegen automatisch den Zugang zu Deinem Kanal freigeschaltet.

    Es handelt sich hier also um eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung (§ 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 3 UStG). Und hier richtet sich der Leistungsort und somit der Ort der Umsatzbesteuerung nach dem Wohnsitz des Privatkunden. Das mag natürlich erstmal nach einem lästigen Mehraufwand für Dich klingen und ist es auch durchaus. Aber man kann es auch positiv sehen. In einigen arabischen Ländern gibt es niedrige (vereinzelt sogar keine) Umsatzsteuern. Praktischerweise kommen gerade von dort oft besonders zahlungsfreudige Kunden her.

  • Kleinunternehmer
    Zum Schluss will ich noch an die Kleinunternehmer-Regelung erinnern (§ 19 UStG). Ihr zufolge wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Diese Regelung ist natürlich hilfreich für Dich, wenn Du Dein Business gerade erst aufbaust.
  • Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer ist deutlich leichter zu durchblicken. Wenn Du nicht als Freiberufler durchgehst, wirst Du ein Gewerbe anmelden müssen. Dann unterliegst Du grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Diese berechnet sich wie folgt:
    1. Gewerbeertrag (Einkünfte minus Betriebsausgaben) ermitteln.
    2. Freibetrag von 24.500 EUR abziehen.
    3. Verbleibenden Gewerbertrag mit der bundesweiten Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren. Das Ergebnis wird Steuermessbetrag genannt.
    4. Der Steuermessbetrag muss im letzten Schritt mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde multipliziert werden (mindestens 200 %).
  • Einkommensteuer
    Du bist in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet und daher auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dein Einkommen wird also zu den regulären Einkommensteuersätzen besteuert werden.

Digitaler Nomade
Du kannst auf einen festen Wohnsitz gut und gerne verzichten? Dann könnte das Leben eines Digitalen Nomaden etwas für Dich sein. Ein Digitaler Nomade braucht quasi nur einen Rechner und Internetanschluss um seine Arbeit auszuüben. Er ist daher an keinen festen Arbeitsplatz gebunden, sondern kann sich seinen Arbeitsplatz frei aussuchen. So ein Lebensmodell eröffnet Dir die Möglichkeit aus dem deutschen Steuersystem auszuwandern ohne aber gleichzeitig in ein anderes Steuersystem einzuwandern.

Du kannst somit unter Umständen vollkommen frei von Einkommensteuer leben. Zudem musst Du auch nicht mehr zwangsversichert bei der gesetzlichen Sozialversicherung sein und hierfür überteuerte Pflichtbeiträge zahlen. Gerade diese zwei Posten machen in Deutschland und anderen Ländern den größten Teil der Abgabenlast aus. Darüber hinaus bist Du auch nicht mehr der Gewerbesteuer unterworfen.

Als erfolgreicher Content Creator auf Onlyfans oder ähnlichen Plattformen ist so ein Lebensmodell zweifellos möglich und auch finanziell nur von Vorteil.


Fragen kannst Du gerne unten im Kommentarbereich hinterlassen. Für konkrete Hilfe kannst Du Dich auch direkt an mich wenden.

4 Replies to “Onlyfans und die lieben Steuern

  1. „Seit neuestem kümmert sich Onlyfans um den Einbehalt und die Abfuhr der Umsatzsteuer.“ Ich bekomme von Onlyfans keine Abrechnungen. Nur die Auszahlungssumme (80%) pro Monat. Im Jahr 2020 habe ich bereits über 22.000 Euro ausgezahlt bekommen. Muss also ab Januar 2021 Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Biete selbst aber hauptsächlich im sexualisierten Bereich Leistungen an. Viele Kunden sind zwar deutschsprachig (nicht alle), aber sie können ja auch aus deutschsprachigen Nachbarländern sein. Angenommen ich bekomme für Januar 2021 3.500 Euro (80%) ausgezahlt. Welchen Betrag muss ich der 19%tigen deutschen Umsatzsteuer unterwerfen? Oder sind die 20% Einbehalt von Onlyfans schon englische Umsatzsteuer – oder wie muss ich Ihren Eingangssatz verstehen?

    Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!
    Viele Grüße
    Magdalena

    1. Hallo Magdalena,

      die Regel ist, dass die Umsatzsteuer am Leistungsort abzuführen ist. Bei dem klassischen Abo-Modell auf Onlyfans handelt sich um auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 3 UStG). Sitzt der Kunde in Deutschland liegt der Fall ganz einfach. Der Creator führt die Umsatzsteuer an das zuständige deutsche Finanzamt ab. Auf den deutschen Teil Deiner Umsätze führst Du also die 19 % Umsatzsteuer an Dein zuständiges deutsches Finanzamt ab.

      Sitzt der Kunde im EU-Ausland muss der Creator die Umsatzsteuer an das jeweilige ausländische Finanzamt abführen. Onlyfans verspricht auf Ihrer Plattform eben dies für den Creator zu übernehmen.

      https://onlyfans.com/help/3/120/129

      Hieran kann aber durchaus gezweifelt werden. Onlyfans selbst schiebt ja schon im Satz darauf nach, dass man sich hierzu trotzdem professionell beraten lassen sollte. Schon theoretisch kann Onlyfans das Abführen der Steuern aber nur übernehmen, wenn sie auch die USt-IdNr. des Content Creator haben. Ohne kann Onlyfans die Umsatzsteuerbeträge für den Creator natürlich schon überhaupt gar nicht korrekt weiterleiten. Wenn man aufgrund seiner Umsätze also nicht mehr als Kleinunternehmer durchgeht, sollte man also unbedingt mit seiner USt-IdNr. bei Onlyfans registriert sein. Das ist die eine Möglichkeit… man müsste sich von Onlyfans dann aber bestätigen lassen, dass sie auch immer die Beträge richtig abführen und das beim eigenen Finanzamt gegenkontrollieren…

      Onlyfans ist eine tolle Plattform um Einkünfte zu generieren, aber dass die selbst beim Umgang mit der Umsatzsteuer nicht wirklich durchblicken ist recht offensichtlich.

      Eine andere und sicherere Möglichkeit ist die korrekte Abführung der Umsatzsteuer selbst zu übernehmen. Onlyfans schlägt hier ein „self-billing agreement“ vor (siehe ebenfalls
      https://onlyfans.com/help/3/120/129). Hiernach würde Onlyfans dem Creator praktischerweise vorgefertigte Rechnungen zur Verfügung stellen, nach denen der Creator mit Onlyfans abrechnen kann. Onlyfans überweist Deine Abo-Einkünfte an Dich und separat die 20 %, die sie normalerweise pauschal für die Umsatzsteuer einbehalten würden. Wichtig wäre aber hier, dass Onlyfans dann auch genügend konkrete Angaben zu den zahlenden Fans macht, damit man die Umsatzsteuer als Creator selbst richtig abführen kann.

      Onlyfans bietet dieses Modell laut dem link nur ihren UK Creator an. Warum diese Regelung aber nicht auch für andere Creator machbar sein sollte, ist nicht ersichtlich.

      Ich empfehle Dir Dich mit Deinem Sachverhalt und mit Hilfe meiner Erläuterungen direkt an Onlyfans zu wenden und so ein agreement zu vereinbaren. Onlyfans stellt mittlerweile für diese Fragen rund um die Umsatzsteuer folgende E-Mail Adresse zur Verfügung: vat@onlyfans.com

      Ich bin mir sicher, dass hier eine gute Lösung gefunden werden kann. In jedem Fall ist es trotz aller Lästigkeit kein Hexenwerk. Ich wünsche Dir noch viel Erfolg mit Deinem Onlyfans Channel!

      Viele Grüße
      Robert

      p.s.: die Bagatellgrenze für Umsätze mit EU-ausländischen Kunden liegt bei 10.000 EUR jährlich. Wenn Du bei solchen Kunden mit Deinen Umsätzen also insgesamt unter 10.000 EUR liegst, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und musst keine Umsatzsteuer an ausländische Finanzämter abführen :-).
      Wenn doch, ist das Bundeszentralamt für Steuern Dein richtiger Ansprechpartner. Dieses führt dann für Dich die Steuern korrekt ins Ausland ab. Du wirst Dich also auf keinen Fall mit ausländischen Behörden rumschlagen müssen.

      https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/MiniOneStopShop/minionestopshop_node.html

  2. Hallo!

    Ich bin selbständige Fotografin, und ich fotografiere meine Freundin, die Instagram Seite hast. Wir wollen gemeinsam Onlyfans Seite machen, aber ich wollte Sie registrieren, und meine Kontodaten eingeben, und auch die Einkommen versteuern. Brauche ich eine zusätzliche Gewerbe anmelden (ich bin als Fotografin bei Handwerkskammer und Gewerbeamt angemeldet), und ich verkaufe sozusagen meine Bilder, aber ich bin da nicht abgebildet. Wir machen da Kontent, etwas sexuell, aber nicht zu explicit. Das ist die Frage….
    Und vielleicht brauche ich dann Model Release für meine Freundin zu machen.

    Herzlichen Dank im Voraus für Antwort

    1. Hallo Anastasia!

      Kurz vorweg: Wer von euch beiden die (Nutzungsrechte an den) Bildern tatsächlich auf der Plattform verkauft, sollte auch im eigenem Namen bei Onlyfans registriert sein.

      Soweit sich Dein jetziger Unternehmensgegenstand in Deiner aktuellen Gewerbeanmeldung mit dem zukünftigen Gegenstand deckt, brauchst Du kein neues Gewerbe anmelden oder besser gesagt Deinen Unternehmensgegenstand nicht erweitern. Soweit ich das hier beurteilen kann, decken sie sich. Du brauchst also dahingehend nichts unternehmen. Welchen Content die Bilder haben ist völlig egal.

      Viel Erfolg!
      Robert

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